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Stromanbieter müssen mehrere Zahlungsmöglichkeiten bieten

30. August 2016

Stromanbieter sind laut Gesetz dazu verpflichtet, ihren Kunden mehrere Zahlungsmöglichkeiten anzubieten. Nicht immer wird sich jedoch daran gehalten. Schließlich ist der Lastschrifteinzug für die Unternehmen sehr bequem. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mahnte daher 45 Stromanbieter ab.

Kunden müssen die Wahl haben

Auch wenn der Vertrag im Internet geschlossen wird, sind Stromanbieter dazu verpflichtet, mehrere Zahlungsmöglichkeiten anzubieten. Viele boten als einzige Möglichkeit jedoch den Lastschrifteinzug an. Diese wurde aufgrunddessen von dem vzbv abgemahnt. Viele änderten daraufhin ihre Praxis. „Verbraucher müssen eine Wahl haben, auf welche Weise sie ihre Stromrechnung begleichen. Es ist positiv, dass die Mehrzahl der Unternehmen nach unserer Abmahnung eingelenkt hat und heute verschiedene Zahlweisen zur Auswahl stellt“, sagt Kerstin Hoppe, Rechtsreferentin im vzbv.

39 Unternehmen gaben Unterlassungserklärung ab

Insgesamt untersuchte der vzbv 100 Unternehmen im Juni und Juli. Ganze 45 der Unternehmen hielten sich nicht an die Vorgaben, unter anderem E wie Einfach, EWE Vertriebs GmbH und diverse Stadtwerke. 39 Unternehmen gaben nach der Abmahnung eine Unterlassungserklärung ab und stellten ihr Verfahren um. In zwei Fällen wurde nun Klage erhoben, vier Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
Bildquelle: geralt/pixabay