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Schutz vor Ping-Anrufen

06. Dezember 2017

Ein kurzes Klingeln, meist nicht länger als eine Sekunde und schon zeigt das Display einen Anruf in Abwesenheit mit ausländischen Vorwahlen wie +216 (Tunesien) oder +257 (Burundi) an. Wer jetzt zurück ruft, ist oft auch schon in die Falle getappt …

Seit Oktober 2017 häufen sich die Beschwerden bei der Bundesnetzagentur über sogenannte Ping-Anrufe. Dabei handelt es sich um Lockanrufe, die nur wenige Sekunden dauern und zum Rückruf animieren sollen. Ruft der Angerufene die Nummer zurück, können horrende Kosten entstehen.

Laut der Polizei Sachsen steht hinter diesen Anrufen in der Regel ein Computer; die Rufnummern stammen von Adresshändlern. Diese werden nach dem Zufallsprinzip ausgewählt und angerufen, um zum einen zu prüfen, welche der Nummern aktiv ist und zum anderen zu teuren Rückrufen zu animieren.

Die Bundesnetzagentur reagiert jetzt und verpflichtet die Netzbetreiber bis zum 15. Januar 2018 Warnhinweise vor bestimmten Ländervorwahlen auszugeben. Diese sollen über die entstehenden Kosten informieren. Wird eine Nummern der 22 gelisteten Länder angerufen, soll zunächst eine Ansage erfolgen. Wer während dieser wieder auflegt, soll keine Kosten tragen müssen.

Wer einen solchen Anruf auf dem Display sieht, sollte auf keinen Fall zurück rufen! Die Rufnummer sollte gesperrt werden, um zukünftige Anrufe zu vermeiden. Ein sicherer Schutz ist das jedoch nicht, denn die Anrufer können die Nummern leicht wechseln.