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Räumpflicht im Winter

19. Januar 2016

Im Winter muss man als Autofahrer meist besonders früh raus. Schließlich muss das Auto nach Frost und Schnee erst einmal fahrtauglich gemacht werden. Besonders ärgerlich ist es jedoch, wenn man dann aufgrund von nicht geräumten Straßen dennoch zu spät zur Arbeit kommt.

Radfahrer und Fußgänger bleiben häufig auf der Strecke

Jeder Autofahrer kennt es: Man macht sich bereits früher als sonst auf den Weg und dennoch geht es bei dem kleinsten Anzeichen von Glätte nur in Schritttempo vorwärts. Dabei müssten die Straßen doch eigentlich geräumt sein oder etwa nicht? Tatsächlich gibt es allerdings keinen Rechtsanspruch auf geräumte Fahrbahnen und Städte und Gemeinden müssen auch nicht unbedingt jede Straße räumen. Außerorts ist dies zum Beispiel nur an besonders gefährdeten Stellen nötig, doch auch in geschlossenen Ortschaften haben Gefahrenstellen stets oberste Priorität. Für Radfahrer und Fußfänger sieht es da meist noch schlechter aus. Auch hier gilt, dass nur besonders gefährliche Stellen geräumt und gestreut werden müssen. Radfahrer müssen zur Not auf die Fahrbahn ausweichen, auch wenn dies im Normalfall nicht erlaubt ist. Besondere Regelungen gelten auch auf Kundenparkplätzen. Während die Besitzer hier zwar eine Räum- und Streupflicht haben, heißt das nicht, dass der komplette Parkplatz geräumt werden muss. Es reicht hier aus, wenn die Parkflächen und die Zugänge zu den Gebäuden frei von Schnee und Eis sind. Hausbesitzer und gegebenenfals Mieter müssen in der Regel einen 1,20 Meter großen Streifen auf dem Gehweg vor dem Gebäude freiräumen und dies in den meisten Ortschaften von 7 bis 21 Uhr.

Räumfahrzeuge niemals überholen

Trotz des Frusts wenn die Straßen mal wieder nicht geräumt sind, haben die meisten Autofahrer mit den eigentlichen Räumfahrzeugen wenig Geduld. Sie fahren meist recht langsam und werden daher reihenweise überholt. Hiervon ist allerdings abzusehen, denn vor den Fahrzeugen ist es häufig noch gefährlich glatt, sodass auch ein Überholen meist nur dazu führt, dass man vor dem Fahrzeug langsam und vorsichtig weiterfahren muss. Wer hinter einem Streufahrzeug herfährt, sollte außerdem niemals zu nah auffahren. Eine Ladung Salz und Schnee, die auf das Auto gespritzt wird, kann die Folge sein.

Quelle: ADAC