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Neues Schlichtungsgesetz für Verbraucherbeschwerden

08. Dezember 2015

Wer sich von einem Unternehmen ungerecht behandelt oder betrogen fühlt, dem bleibt meist nur der Gang vor Gericht. Doch der kann sehr teuer und sehr lang werden; nicht immer ist dies den Aufwand auch wert. Ab sofort gibt es eine kostengünstige Alternative hierzu in Form eines Schlichtungsverfahrens.

Unbürokratische Alternative zu Gerichtsprozessen

Streitigkeiten zwischen Verbraucher und Unternehmer können viel Zeit und Geld auf beiden Seiten in Anspruch nehmen. Um dieses Verfahren in Zukunft zu erleichtern, wird es ab sofort außergerichtliche Schlichtungsstellen in staatlichen und privaten Einrichtungen geben, die sich auf Verbraucherbeschwerden spezialisieren. Diese Schlichtungsverfahren sollen eine unbürokratische und preiswertere Alternative zu Gerichtsprozessen darstellen. „Die außergerichtliche Streitschlichtung ist eine günstige Alternative zu Gerichtsverfahren und ein niedrigschwelliges Angebot für Verbraucher, die eigenen Rechte und Interessen zu vertreten. Für Unternehmen gibt es allerdings keine Verpflichtung, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Hier ist leider Potential verschenkt worden“, erklärt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Keine Teilnahmepflicht für Unternehmen

Gegenstand der Schlichtung können alle Arten von Verbraucherverträgen sein; ausgenommen sind lediglich öffentliche Bildungsangebote und der Gesundheitssektor. Die Teilnahme an dem Verfahren ist für beide Seiten freiwillig. So können Verbraucher das Verfahren auch jederzeit abbrechen und doch noch vor Gericht ziehen. Kritischer wird die Freiwilligkeit für die Unternehmen betrachtet, die so weiterhin darauf setzen können, dass die Verbraucher es nicht auf einen Gerichtsprozess ankommen lassen. „Der Gesetzgeber hätte die Unternehmer stärker in die Pflicht nehmen müssen. Wir rufen alle Unternehmen auf, aktiv an Schlichtungsverfahren mitzuwirken“, so Klaus Müller.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband