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Nachbarschaftsstreit im Sommer häufiger als im Winter

23. Juli 2013

Der Rasenmäher ist zu laut, der Baum streckt seine Äste über den Gartenzaun, der Rauch des Grills zieht in die nachbarliche Wohnung. Reicht die Bandbreite an Streitthemen unter Nachbarn sowieso schon sehr weit, sinkt die gegenseitige Toleranzschwelle in den Sommermonaten auch noch.

Da sich die Parteien in dieser Zeit besonders häufig im Freien aufhalten, ist es zudem nämlich auch noch lauter. Hängen Fahnen in den Gärten, so müssen die Nachbarn diese nicht hinnehmen, wenn sie beim Flattern im Wind laute Geräusche verursachen.

Zu den Pflanzen und dem Grillen

Pflanzen müssen auf dem eigenen Grundstück bleiben. Hängt beispielsweise ein Ast über dem Zaun, so darf der Nachbar aber erst selbst diesen Teil beseitigen, wenn der Besitzer des Baumes nicht selbst innerhalb einer Frist von zwei bis drei Wochen gehandelt hat. Trägt die Pflanze Blüten oder Früchte, gilt die Frist erst nach der Ernte oder der Blüte.

Für das Grillen gilt, solange es durch den Mietvertrag nicht ausdrücklich verboten ist oder der Rauch nicht in eine nachbarliche Wohnung zieht, ist es auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten erlaubt.

Quelle: Badische Zeitung
Foto: Susanne Schmich/pixelio.de