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Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Verfallsdatum

05. Januar 2016

Zu Weihnachten und Silvester wird immer ordentlich zugeschlagen und üppig gespeist, doch oftmals überschätzt man auch die Mengen, die verzehrt werden. Das kann Verbrauchern genauso passieren wie Supermärkten. Allerdings muss nicht alles sofort weggeworfen werden, was vermeintlich abgelaufen ist.

Verbraucher sollten sich auf ihre Sinne verlassen

„Der Hinweis „mindestens haltbar bis…“ gibt an, bis zu welchem Zeitpunkt der Hersteller die Qualitätseigenschaften des Lebensmittels, wie Geschmack, Geruch und Nährwert garantiert. Die Lebensmittel können oft noch verzehrt werden“, erklärt Susanne Umbach von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Auch Lebensmittel wie Joghurt und Käse müssen keinesfalls sofort entsorgt werden, nur weil das MHD überschritten ist. Erst wenn Schimmel zu sehen ist oder die Verpackung sich deutlich sichtbar wölbt, sollte das Produkt nicht mehr verzehrt werden. Verbraucher sollten sich öfter auf ihre eigenen Sinne verlassen. Sehen die Lebensmittel noch unverändert aus und riechen sie nicht ungewöhnlich streng, können sie in der Regel noch bedenkenlos verzehrt werden. Wer sich unsicher ist, sollte ein kleines Stück kosten. Ist auch der Geschmack noch wie gewohnt, steht dem Verzehr nichts im Weg.

Verfallsdatum muss eingehalten werden

Anders verhält es sich bei dem sogenannten Verfallsdatum. Dieses „ist auf leicht verderblichen Waren wie Hackfleisch, Putenfleisch oder geräuchertem Fisch mit dem Hinweis „zu verbrauchen bis..“ zu finden. So gekennzeichnete Lebensmittel dürfen nach Ablauf des Datums nicht mehr verkauft werden und sollten dann auch nicht mehr gegessen werden“, so Susanne Umbach. Das Verfallsdatum sollte demnach strengstens beachtet werden und auch die darin oft beinhalteten Lagerhinweise – häufig bestimmte Lagertemperaturen – müssen eingehalten werden, sonst kann es im schlimmsten Fall zu einer Lebensmittelvergiftung kommen.

Supermärkte sollten mit gutem Beispiel voran gehen

Der Unterschied zwischen Mindesthaltbarkeitsdatum und Verfallsdatum ist Supermärkten klar, dennoch gehen diese oft nicht mit gutem Beispiel voran und behandeln Lebensmittel mit abgelaufenem MHD so, als seien sie bereits ungenießbar. Dabei muss dies nicht sein; die Supermärkte sind lediglich verpflichtet, die gute Qualität der Lebensmittel zu gewährleisten. Da dies jedoch bei verpackten Produkten nur schwer möglich ist, werden sie meist vorsorglich weggeworfen. Wesentlich sinnvoller ist da die Praktik von einigen wenigen Supermärkten, die die Lebensmittel, die bald ablaufen, zu reduzierten Preisen anbieten. Diese sind allerdings oft unzureichend gekennzeichnet und werden nicht deutlich genug präsentiert, sodass die meisten Kunden hiervon kaum etwas mitkriegen dürften. Das ging aus einer Stichprobe der Verbraucherzentrale hervor, die im Oktober in 23 Supermärkten und Discountern durchgeführt wurde.

Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz