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Kosten für Triple-Play unterscheiden sich stark

16. März 2016

Flatrates gibt es mittlerweile in allen Bereichen. Besonders praktisch ist es, wenn man die Flatrate für Telefon, Internet und Fernsehen bei einem Anbieter hat. Allerdings unterscheiden sich die Angebote je nach Anbieter sehr stark. Ein genauer Blick auf den Markt lohnt sich also!

Viele Faktoren entscheiden den Preis

Es ist mittlerweile eine beliebte Praxis, seine Telefon-, Internet- und Fernsehflatrate bei dem selben Anbieter abzuschließen. Der Vorgang wird dadurch vereinfacht und die Kosten scheinbar gesenkt. Gerade bei letzterem kommt es jedoch sehr stark auf den jeweiligen Anbieter an. Die Kosten unterscheiden sich teilweise um 46 Prozent und schwanken von 19,99 Euro bis zu 37,30 Euro im Monat. Dabei sind die Kabelnetzbetreiber meist günstiger als die DSL-Anbieter. Doch ist nicht nur der Preis von Bedeutung, sondern auch die individuellen Bedürfnisse und die technischen Voraussetzungen.

Kabelanschluss kostet extra

Am günstigsten ist im Vergleich der Tarif von Vodafone Kabel Deutschland. Am teuersten kann es hingegen bei Unitymedia werden, allerdings nur wenn gleichzeitig noch kein aktiver Kabelanschluss vorhanden ist. Dann werden teilweise 54,73 Euro im Monat fällig. Der Kabelanschluss ist generell ein Aspekt, der die Kosten in die Höhe treiben kann, sofern er noch nicht aktiv ist. Bei einer bestehenden Internet- und Telefonflatrate, kosten die Aufpreise für TV ohne bestehendem Kabelanschluss mindestens 7,02 Euro bei der Telekom und bis zu 28,49 Euro bei Unitymedia. Teilweise wird auch noch ein Aufpreis für private HD-Sender fällig. Zu beachten ist bei der Wahl des Anbieters ebenfalls, dass nicht sämtliche Anbieter in allen Bundesländern zur Verfügung stehen. Während die DSL-Anbieter 1&1, Telekom und Vodafone flächendeckend in allen Bundesländern vertreten sind, sieht es gerade bei den günstigeren Kabelnetzbetreibern ganz anders aus. Selbst Vodafone Kabel Deutschland ist hier nicht in sämtlichen Bundesländern vorhanden und Unitymedia gibt es beispielsweise nur für Verbraucher in Baden-Würtemmberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen.

Quelle: CHECK24