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Klage der vzbv erfolgreich

13. Februar 2018

Nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat das Landgericht Berlin entschieden, dass Facebook mit seinen Voreinstellungen und zum Teil auch mit den Nutzungs- und Datenschutzbedingungen gegen deutsches Verbraucherrecht verstößt.

Nach dem Bundesdatenschutzgesetz dürfen personenbezogene Daten nur mit Zustimmung der Betroffenen erhoben werden. Daher müssen Anbieter ausdrücklich über Art, Umfang und Zweck der Datennutzung informieren.

In der Facebook-App für Smartphones war der Ortungsdienst, der Chat-Partnern den eigenen Aufenthaltsort verrät, bereits aktiviert. Auch das Häkchen, dass Suchmaschinen einen Link zur persönlichen Chronik erhalten, war bereits gesetzt.

Dadurch wird eine bewusste Entscheidung der Nutzer nicht erreicht, weshalb das Landgericht Berlin zugunsten des vzbv entschied. Insgesamt fünf der vom vzbv bemängelten Voreinstellungen sind demnach unwirksam. Außerdem wurden acht Klauseln in den Nutzungsbedingungen für unwirksam erklärt. Neben vorformulierten Einwilligungserklärungen, wonach Facebook die Namen und Profilbilder der Nutzer „für kommerzielle, gesponserte oder verwandte Inhalte“ einsetzt und deren Daten an die USA weiterleiten durfte, wurde auch die Klausel als unzulässig erklärt, welche den Nutzer dazu verpflichtet, seinen echten Namen und echte Daten zu verwendet.