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Hohe Mobilfunkrechnung

03. Februar 2016

Ihre Mobilfunkrechnung halten die meisten Menschen heutzutage dank Flatrates so einfach wie nur irgendwie möglich. Umso überraschender ist es meist, wenn plötzlich ein ungewöhnlicher Betrag auftaucht, der nicht einmal von dem eigenen Mobilfunkanbieter kommt.

Plötzliche Kosten von Drittanbietern

Wer im Internet unterwegs ist, der kann sich schon einmal verklicken, besonders wenn das Display des Smartphones recht klein ist. Meist ist das auch höchstens ärgerlich, doch ab und an kann das Versehen auch teuer werden und für eine böse Überraschung auf der Mobilfunkrechnung sorgen. Von den plötzlichen Kosten der Drittanbieter erfahren die Verbraucher meist erst, wenn sie die Rechnung bekommen. Eine mögliche Ursache für die Kosten können plötzlich aufploppende Werbebanner für Klingeltöne oder Erotik-Dienste sein.

Kontodaten sind nicht nötig

Durch das so genannte WAP-Billing reicht das Weiterleiten auf die Seite des Anbieters bereits aus, um kostenpflichtig ein Abo zu buchen; die Angabe von Konto- oder Kreditkartendaten ist nicht nötig. „Anhand der Nummer können die Diensteanbieter den Mobilfunkanbieter ermitteln und einen Zahlungsvorgang für das angebotene Abo auslösen“, erklärt Martina Totz, Telekommunikationsexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Wer in eine solche Abofalle getappt ist, kann diese jedoch binnen acht Wochen schriftlich widerrufen: „Dies kann über die Internetseite des Drittanbieters, telefonisch, per SMS oder per Brief, am besten per Einschreiben mit Rückschein, erfolgen.“ Am besten ist es jedoch wenn man vorher bereits bei seinem Mobilfunkanbieter eine Drittanbietersperre einrichtet.

Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz