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Gut beraten

23. April 2018

In manchen Bundesländern ist eine Haftpflichtversicherung für Hunde gesetzlich vorgeschrieben. Das macht insofern Sinn, als ein vom Hund verursachter Schaden ohne entsprechenden Versicherungsschutz im Einzelfall finanziell existenzbedrohend sein kann.

In Sachsen-Anhalt muss spätestens drei Monate nach der Geburt des Hundes eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Diese muss mindestens 1 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden und 50.000 € für sonstige Vermögensschäden abdecken.

Damit sind nicht nur direkte Schäden, die vom Hund verursacht werden, abgesichert, sondern auch sogenannte Folgeschäden. Diese können bspw. entstehen, wenn sich jemand erschrickt und infolge dessen verletzt. Auch für vom Hund verursachte Sachschäden an gemieteten Räumen haftet der Halter. Die private Haftpflichtversicherung des Halters greift hier nicht.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt rät sogar zu einer höheren Versicherungssumme als vom Land vorgeschrieben. Hiernach sollten mindestens 3 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden abgedeckt werden. Die Beiträge unterscheiden sich nur geringfügig von niedrigeren Versicherungssummen.

Weitere Informationen und einen Versicherungsvergleich bietet die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt in den Beratungsstellen an.