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Gesprächsbereiter als gedacht

13. März 2018

Das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale NRW hat Googles Sprachassistent technisch geprüft und festgestellt, dass der kleine Helfer nicht nur auf sein Aktivierungswort reagiert, sondern auch auf dem ähnliche und stark abweichende Begriffe. Damit ist er allerdings nicht der einzige Sprachassistent: Auch Amazons Alexa hört öfter mit, als gedacht.

Ok, Kuchen“

Der Sprachassistent von Google, der das alltägliche Leben erleichtern soll, soll eigentlich nur auf Aktivierungswörter wie „Ok, Google“ oder „Hey, Google“ reagieren. Stattdessen reagiert der Google Assistant auch auf ähnlich klingende Begriffe wie „Ok, Du“ oder „Ok, Kuchen“. Selbst Ausdrücke wie „Ok, gucken wir mal“ oder „Ok, gut“ haben den Sprachassistenten bei einer technischen Prüfung des Marktwächter-Teams der Verbraucherzentrale NRW aktiviert.

Auch Amazons Sprachassistent Alexa wurde bereits von dem Marktwächter-Team getestet und reagierte nicht nur auf „Alexa“, „Echo“ und „Amazon“, sondern auch auf „Alexandra“, „Gecko“ und das umgangssprachliche „Ham wa schon“ (ähnlich klingend zu „Amazon“). Selbst vollkommen willkürliche Reaktionen wurden beobachtet. Je nach Einstellung sollte der Sprachassistent eigentlich nur auf die Signalwörter „Alexa“, „Amazon“, „Echo“ oder „Computer“ reagieren.

Fragliche Datenübertragung

Laut den Anbietern sollen die Geräte erst Gesprächsinhalte aufzeichnen und an die Anbieterserver übertragen, wenn sie durch die Signalwörter aktiviert wurden. „Unser Reaktions-Check zeigt, dass sich Verbraucher nicht darauf verlassen können, dass digitale Sprachassistenten nur dann aufzeichnen und Gesprächsinhalte an die Anbieterserver weitergeben, wenn der Nutzer es auch wirklich beabsichtigt. Das sehen wir kritisch.“, äußert sich Dr. Ayten Öksüz vom Marktwächter-Team.

Daten könnten also auch unbeabsichtigt an die Anbieter übertragen werden und laut der Verbraucherzentrale NRW auch zu Werbezwecken genutzt werden. In der Vergangenheit hatte sich Google offen gelassen, Anfragen von Nutzern zu den gespeicherten Daten abzulehnen. Diese Datenschutzbestimmung war jedoch unzulässig und wurde auf Druck der Verbraucherzentrale NRW zurück genommen.

Forderung eines besseren Datenschutzes

Lina Ehrig vom Verbraucherzentrale Bundesverband fordert, dass die Vorgaben des Datenschutzrechts und die Datenschutzgrundverordnung (gültig ab Mai 2018) unbedingt umgesetzt werden müssten. Sie fordert zudem, in den Verhandlungen über die europäische Verordnung zum Schutz der Privatsphäre und der elektronischen Kommunikation sicherzustellen, dass Inhalte und Metadaten (z.B. der Übertragungszeitpunkt und die IP-Adresse) nur mit der Einwilligung der betroffenen Nutzer verwendet werden dürfen.

Quelle:
https://ssl.marktwaechter.de/pressemeldung/reaktions-check-alexa-reagiert-nicht-nur-aufs-signalwort
https://ssl.marktwaechter.de/pressemeldung/ungewollt-gespraechsbereit-auch-googles-sprachassistent-hoert-mehr-als-er-soll