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ExtraEnergie muss Preiserhöhungen deutlich ankündigen

16. Dezember 2015

Preiserhöhungen von Energieversorgern sind keine Seltenheit, doch müssen die Kunden hierüber auch rechtzeitig informiert werden, damit die Möglichkeit besteht, den Anbieter zu wechseln. Was aber, wenn man die Preiserhöhung gar nicht bemerkt hat, weil die Ankündigung nicht deutlich genug war?

Versteckte Preiserhöhungen in E-Mails

In eben solch einen Fall klagte die Verbraucherzentrale Sachsen gegen den Energieversorger Extraenergie GmbH aus Neuss. Diese hatte E-Mails mit dem Betreff „Energiemarktentwicklung und -preisanpassungen“ verschickt, in denen sie auf mehreren Seiten die Energiewende und deren wirtschaftliche Folgen darstellte. Erst nach gut eineinhalb Seiten wurde auf die bevorstehende Preiserhöhung eingegangen. So nahmen die meisten Kunden an, dass es sich um reine Informationsmail handelte und lasen nicht bis zur eigentlichen Information über die Preiserhöhungen weiter. Die Richter des Landgerichts Düsseldorf stellten nun fest, dass die E-Mails einen Verschleierungsversuch darstellten, damit die Kunden die Preiserhöhungen nicht bemerkten, aber dennoch formal darüber informiert wurden.

Vertragsänderungen in E-Mails weiterhin erlaubt

Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf setzt der verschleierten Information über die Preiserhöhung nun endlich ein Ende“, erklärt Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. Preiserhöhungen dürfen ab sofort nicht mehr in unbedeutend erscheinenden E-Mails verschickt werden; sämtliche Preiserhöhungen auf die nur auf diese Art aufmerksam gemacht wurde, sind unwirksam. „Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, sollten Betroffene von ihrem Recht schon jetzt Gebrauch machen“, rät Henschler. Verbraucher sollten ihre E-Mails jedoch auch in Zukunft immer gründlich lesen, denn die Ankündigung von Vertragsänderungen via E-Mail generell, untersagten die Richter nicht.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen