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Entscheid des Bundesverfassungsgerichts

07. Mai 2018

Dioxin in Futtermitteln und Käse, der keiner ist – als Reaktion auf Lebensmittelskandale hat der Bundestag 2012 das Lebensmittelrecht verschärft und die Behörden dazu verpflichtet, die Öffentlichkeit über Verstöße zu informieren. Die Lebensmittelbranche befürchtete wirtschaftliche Folgen, denn die betroffenen Unternehmen sollten beim Namen genannt werden.

Verbraucher müssen informiert werden

Seitdem die damalige Landesregierung in Niedersachsen 2013 einen Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt hatte, wurde die Veröffentlichung von Verstößen gegen Lebensmittelvorschriften von allen Bundesländern eingestellt. Die zuständigen Behörden der Länder wollten zunächst den Gerichtsentscheid abwarten.

Nach einem Wechsel der zuständigen Verfassungsrichterin zu Gabriele Britz, kam es nun zu einer Entscheidung des Gerichts zugunsten des Gesetzes. Demnach stehen hier die Interessen der Verbraucher vor denen der Unternehmen, denn die zur Verfügung gestellten Informationen sind für „eigenverantwortliche Konsumentscheidungen“ wichtig. Um die Verbraucher schnellstmöglich zu informieren, dürfen bereits Verdachtsfälle veröffentlicht werden.

Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass die Behörden nur die Verstöße veröffentlichen dürfen, die die Bagatellgrenze überschreiten und informieren müssen, wenn ein Verstoß gegen geltendes Lebensmittelrecht nicht mehr vorliegt. Außerdem muss das Gesetz an einer Stelle nachgebessert werden: Es muss eine Löschfrist geben, mit der die Verstöße der Unternehmen nach spätestens einem Jahr wieder gelöscht werden.

Ab sofort müssen die deutschen Behörden Verstöße gegen Gesundheits- und Hygienevorschriften also wieder veröffentlichen.

Quelle: http://www.taz.de/BVerfG-zu-Gesundheitsvorschriften/!5503560/