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Deutsche Umwelthilfe warnt:

12. Februar 2018

Eine Laboranalyse im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ergab, dass die Grenzwerte des Quecksilbergehaltes bei billigen Energiesparlampen nach wie vor überschritten werden.

Die Analysen eines akkreditierten Labors im Jahr 2017 ergaben 65 Überschreitungen des 

gesetzlichen Quecksilbergrenzwertes von 2,5 Milligramm. Noch immer werden Billiglampen mit einer ungenauen Methode zur Quecksilberdosierung verkauft. Die DUH fordert daher die Bundesländer auf, eine funktionierende Produktüberwachung sicherzustellen und Verstöße konsequent zu ahnden.

Pillendosierung versus Tropfendosierung

Energiesparlampen sind im Normalbetrieb ungefährlich und ungiftig. Technisch bedingt beinhalten sie jedoch eine geringe Menge Quecksilber, die im Fall eines Bruchs freigesetzt werden kann.

Hintergrund für die gemessenen Grenzüberschreitung sind Verfahrensweisen in der Herstellung. Wenn das Quecksilber mit einer sogenannten Pillendosierung eingebracht wird, kann es praktisch zu keiner Grenzwertüberschreitung kommen. Diese mittlerweile gängige Verfahrensweise nutzen üblicherweise die Hersteller von Qualitätsprodukten. Bei vielen Billigprodukten kommt hingegen nach wie vor die Tropfendosierung zum Einsatz. Eine ungenaue Verfahrensweise, die leicht zu Überschreitungen der Grenzwerte führen kann. Die DHU empfiehlt Verbrauchern daher den Kauf von Qualitätslampen im Fachhandel.