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Datenschutzerklärung von Google abgemahnt

07. Januar 2016

Dass Google, Facebook und Co. sich gerne an den persönlichen Daten ihrer Nutzer bedienen, um noch besser Werbung machen zu können, ist mittlerweile bekannt. Doch zwei Klauseln in der Datenschutzerklärung von Google gehen laut der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eindeutig zu weit.

Massiver Eingriff in die Privatsphäre

Der vzbv hat die beiden Klauseln, die sich auf die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten beziehen, nun abgemahnt. So werden etwa E-Mails automatisch analysiert, um personalisierte Werbung schalten zu können. Eine gesonderte Einwilligung müssen Google-Kunden hierfür nicht geben. Der vzbv ist allerdings der Meinung, dass dies bei einem so massiven Eingriff in die Privatsphäre dringend erforderlich ist. Schließlich wird durch das Durchsehen der E-Mails nicht nur die Privatsphäre der Google-Nutzer verletzt, sondern auch die Dritter. In der zweiten Klausel wird davon gesprochen, dass eine Einwilligung nur bei „sensiblen“ Daten nötig ist. Die Unterscheidung zwischen solchen sensiblen Daten und anderen personenbezogenen Daten ist jedoch weder klar definiert noch laut vzbv sonderlich sinnvoll.

Laufende Klage noch nicht entschieden

Bereits 2012 zog der vzbv gegen 25 Klauseln in der Datenschutzerklärung von Google vor Gericht und das mit Erfolg! Das Landgericht Berlin gab den Verbraucherschützern Recht, doch Google ging in die Berufung, sodass das endgültige Urteil noch nicht gefällt worden ist. Im Sommer 2015 änderte der Konzern dann seine Datenschutzerklärung aus eigenem Antrieb; einige der Klauseln blieben jedoch erhalten und die zwei neuen kamen hinzu. Reagiert Google bis zum 25. Januar nicht auf die Abmahnung, droht eine weitere Unterlassungsklage vor dem Landgericht Berlin.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband