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Bußgeldkatalog für Radfahrer

13. März 2013

Ab dem 1. April tritt die Reform voraussichtlich in Kraft; stark diskutiert, vom ADAC als nutzlos dargestellt – die gelben Engel sind zusätzlich zur Erhöhung für verschärfte Kontrollen – und von den Radfahrern als zu überteuert empfunden. Trotzdem steht der neue Bußgeldkatalog 2013.

Aber auch die Autofahrer sollen mehr bezahlen, sofern sie Radfahrer behindern oder gar gefährden. Wie auch für die Radfahrer, werden die Strafen zwischen fünf bis zehn Euro höher ausfallen. Radfahrer mit einem PKW-Führerschein können ab einem Buß- oder Verwarnungsgeld von 40 Euro mit einem Eintrag ins Register und Punkten Flensburg rechnen. Bei besonderer Schwere kann auch ein Verlust des Führerscheins erfolgen.

Auszug aus dem Bußgeldkatalog

  • Fahren auf dem Fußweg: 10-20 Euro
  • Radweg nicht benutzt: 20-35 Euro
  • Falsch in die Einbahnstraße eingebogen: 20-35 Euro
  • Fahren in der Fußgängerzone: 15-30 Euro
  • Fahren ohne Licht: 20 Euro

Radfahren unter Alkoholeinfluss

Wer betrunken mit dem Rad fährt, hat ebenfalls mit empfindlichen Strafen zu rechnen. Hier gilt § 316 Strafgesetzbuch: (1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.

(2) Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht.

Foto: Rudolpho Duba/pixelio.de