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Besseres Gewährleistungsrecht beschlossen

09. Dezember 2015

Wer seine Ware im Internet bestellt, konnte bislang davon ausgehen, dass er in etwa die gleichen Bedingungen wie im Handel vorfindet. Das wird sich nun aber wohl ändern; zwar zum Besseren, aber für eine Verwirrung der Verbraucher könnte die neue Regelung dennoch sorgen.

Beweislastumkehr wird ausgedehnt

Die EU-Kommission möchte das Gewährleistungsrecht ab sofort EU-weit vereinheitlichen und verbessern. Bislang galt in der EU eine Gewährleistungsfrist von mindestens zwei Jahren und eine Beweislastumkehr von sechs Monaten. Innerhalb dieser sechs Monate musste der Händler nachweisen, dass die Ware nicht bereits beim Kauf defekt war. Beim Fernabsatz soll sich das nun ändern und die Beweislastumkehr auf zwei Jahre ausgedehnt werden.

Einheitliche Regelungen erforderlich

Generell ist die Reform zu begrüßen, allerdings sorgt sie auch für eine Unterscheidung zwischen dem online und dem analogen Handel. Wer etwa ein Gerät im Handel kauft, hat weiterhin nur eine Beweislastumkehr von sechs Monaten, während jemand, der das gleiche Gerät online bestellt, nun eine Beweislastumkehr von zwei Jahren erhält. „Die grundsätzlich guten Vorschläge der EU-Kommission haben eine Kehrseite: Sie laufen auf ein Zwei-Klassen-Recht hinaus. Das verunsichert Verbraucher und stellt auch Unternehmen vor Herausforderungen. Wir brauchen EU-weit einheitliche Regeln für den digitalen und analogen Handel“, fordert Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Zusätzlich zu diesen Änderungen strebt die EU-Kommission noch Pläne für eine Reform des Urheberrechts an. So sollen Verbraucher in Zukunft auch im Ausland Zugang zu legal erworbenen urheberrechtlich geschützen Online-Inhalten haben.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband