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Alle Datenschutzhinweise auf einer Seite

20. November 2015

Im Internet geht alles schneller; so zumindest der ursprüngliche Gedanke. Während dies in der Regel tatsächlich der Fall ist, halten lange Datenschutzerklärungen jedoch eigentlich simple Vorgänge immer wieder auf. Grund genug für die meisten Verbraucher, diese gar nicht erst zu lesen.

Datenschutzerklärungen häufig intransparent

Datenschutz wird in der heutigen Zeit immer wichtiger. Das haben mittlerweile auch die meisten Verbraucher erkannt. Dennoch ist die Datenschutzlage auf den meisten Seiten nach wie vor extrem undurchsichtig. Wer ganz sicher sein möchte, was mit seinen Daten passiert, muss sich meist mindestens eine halbe Stunde Zeit nehmen, um die seitenlange Datenschutzerklärung zu lesen; eine komplizierte Prozedur, die mit dem eigentlichen Prinzip des Internets nicht mehr viel zu tun hat. Die meisten User umgehen diesen Schritt daher und nehmen dadurch in Kauf, dass ihre Daten für etwas genutzt werden, womit sie eigentlich nicht einverstanden sind. Das Problem wurde nun auch von der Politik erkannt. Die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und IBM geleitete Plattform „Verbraucherschutz in der digitalen Welt“ hat daher nun ein einseitiges Musterblatt für Datenschutzhinweise vorgestellt.

Für mehr Transparenz und Verständlichkeit

User benötigen schnell und einfach alle umfassenden Informationen. „Transparenz und Nachvollziehbarkeit sind wichtige Voraussetzungen für die Akzeptanz digitaler Geschäftsmodelle“, erklärt die Vorsitzende der Plattform und der Geschäftsführung der IBM Deutschland, Martina Koederitz. Das Musterblatt soll dafür sorgen, dass Nutzer ab sofort schnell einen Überblick erhalten können. Per „Mouseover“ oder per Link werden dann weitere Details sichtbar, falls genauere Informationen erwünscht sind. „Der heute vorgestellte One-Pager ist ein wichtiges Ergebnis des IT-Gipfels. Ich bin froh, dass es gelungen ist, gemeinsam mit Unternehmen und Verbraucherschützern eine Antwort darauf zu geben, wie wir Datenschutzinformationen transparenter und verständlicher gestalten können. Wir hoffen, dass möglichst viele Unternehmen künftig den hier entwickelten One-Pager verwenden“, erklärt Ulrich Kelber, der parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Das Datenblatt kann ab sofort von Unternehmen verwendet werden, um den Nutzer ihrer Seite einen schnellen und einfachen Überblick zu ermöglichen.

Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz