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Erste Hilfe bei Motorradfahrern

21. April 2016

Im März und April, wenn die Temperaturen steigen, beginnt auf den Straßen wieder die Motorradsaison. Dann steigen auch die Unfallzahlen wieder an, dabei wissen die meisten Menschen nicht, wie sie einem verunglückten Motorradfahrer helfen sollen.

Im Frühjahr erhöhte Unfallgefahr

Rund 1,3 Millionen Motorradfahrer besitzen in Deutschland ein Saisonkennzeichen. Hinzu kommen noch viele Fahrer, die über ein Ganzjahreskennzeichen verfügen und im Frühjahr auch wieder vermehrt Motorrad fahren. Gerade die Saisonfahrer sind direkt nach der Winterpause jedoch noch nicht in Bestform und auch die Autofahrer sind noch nicht wieder an die schnellen Verkehrsteilnehmer gewöhnt. Da ist ein Unfall schnell verursacht und insbesondere dem beteiligten Motorradfahrer gilt es dann, schnell Erste Hilfe zu leisten. Doch was muss in so einem Fall getan werden?

Keine Angst, etwas falsch zu machen

Als erstes gilt es immer, die Unfallstelle abzusichern und abzuschätzen, ob man selbst Hilfe leisten kann, ohne sich in Gefahr zu begeben. Im Anschluss sollte der Notruf 112 verständigt werden. Hierbei sollte immer an die fünf „W-Fragen“ gedacht werden: Wo befindet sich die Unfallstelle? Was ist passiert? Wie viele Personen sind verletzt? Welche Verletzungen haben sie davon getragen? Wer meldet den Unfall? Auch im Anschluss dieser Fragen sollte jedoch nicht sofort aufgelegt werden, denn es könnten noch zusätzliche Fragen offen sein. Erst wenn alle wichtigen Informationen übermittelt wurden, sollte Erste Hilfe geleistet werden. Hier gilt in erster Linie: Keine Angst, etwas falsch zu machen! „Wenn ein Mensch nicht mehr atmet und keinen Blutkreislauf hat, wird er sterben“, erklärt Olav Roeske, Leiter der TÜV-STATION Witten. „Das heißt, dass man nichts verschlimmern kann, selbst wenn man Fehler macht. Wer es nicht riskiert, kann das Leben des Unfallopfers auch nicht retten.“

Bei Bewusstlosigkeit Helm entfernen

Bei Motorradfahrern stellt sich zusätzlich die Frage nach dem Helm. Während viele Menschen wissen, dass man diesen nicht entfernen sollte, gilt dies nicht in jeder Situation. Ist der Fahrer bei Bewusstsein sollte der Helm unbedingt aufbehalten werden. Eine Ausnahme gilt lediglich, wenn der Fahrer ihn selbst abnehmen möchte. Ist der Fahrer jedoch bewusstlos, ist eine Wirbelsäulenverletzung häufig das geringere Problem. „Im Fall einer Bewusstlosigkeit muss der Helm entfernt werden, um die stabile Seitenlage und Wiederbelebungsmaßnahmen zu ermöglichen“, so der TÜV-Experte. „In diesem Fall ist das Risiko einer weiteren Wirbelsäulenverletzung geringer, als die Gefahr durch Ersticken oder Herzstillstand.“

Die Halswirbelsäule stabilisieren

Nichtsdestotrotz sollte beim Entfernen des Helms die Halbswirbelsäule so gut es geht stabilisiert werden. Vorteilhaft ist es hierbei immer, wenn noch ein zweiter Helfer vor Ort ist.

  • Der erste Helfer platziert sich in diesem Fall oberhalb des Verletzten und stabilisiert den Hals, indem er den Helm seitlich sowie den Unterkiefer umfasst und den Kopf leicht zu sich hinzieht.
  • Der zweite Helfer kniet seitlich neben dem Oberkörper des Verletzten und öffnet zunächst Visier und Kinnriemen.
  • Im Anschluss greift der zweite Helfer seitlich unter den Helm und hebt den Kopf leicht an.
  • Der erste Helfer zieht dann langsam den Helm ab und zeiht ihn dabei unten leicht auseinander, um mehr Platz für Nase und Ohren zu schaffen.
  • Anschließend fixiert der erste Helfer wieder den Kopf und schiebt den Unterkiefer des Verletzten leicht nach vorne, um die Atmung zu erleichertn. Sofern der Bewustlose sich nicht erbricht, sollte diese Position beibehalten werden.

„Egal, ob bei einem Motorrad- oder Autofahrer – Kenntnisse in Erster Hilfe sollten regelmäßig aufgefrischt werden“, empfiehlt Roeske. Erste-Hilfe-Kurse werden regelmäßig von verschiedenen Hilfsorganisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz angeboten. Zusätzlich hat der TÜV-Experte noch einen Rat hat: „Wenn der Verunglückte keine Lebenszeichen von sich gibt, seien Sie mutig. Sie können mehr helfen als schaden.“

Quelle: TÜV-Nord
Bildquelle: TÜV-Nord