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Die große Urlaubscheckliste – Teil 2

10. September 2013

Der Urlaub ist gebucht und voller Vorfreude wird sich der freien Zeit entgegen gesehnt. Doch damit es keine bösen Überraschungen gibt, sollten einige Punkte nicht in Vergessenheit geraten – hier ist der zweite Teil unserer großen Urlaubscheckliste:

Auslandsreiseversicherung

Eine Auslandsreiseversicherung ist insofern nötig, als die heimische Krankenversicherung oftmals nur die Grundversorgung bei einem Krankeitsfall im Ausland übernimmt und dies auch nur in EU-Ländern oder in Ländern, mit welchen ein Sozialversicherungs-Abkommen besteht. Eine Auslandsreiseversicherung bietet Schutz vor einem finanziellen Desaster. Denn sollte ein Krankenhausaufenthalt länger andauern oder eine Operation notwendig sein, kann der Betrag schnell in den fünfbis sechsstelligen Betrag hineinreichen. Wenn es medizinisch notwendig ist, ist auch ein Rücktransport nach Deutschland mitversichert. Meist muss der Reisende die Kosten erst selbst tragen, in der Heimat werden die Kosten gegen Vorlage der Quittungen von dem Versicherungsgeber dann allerdings erstattet. Welche Leistungen genau mit inbegriffen sind, hängt vom jeweiligen Tarif ab.

Bargeld, Reiseschecks, Giro-/ Maestro-Karte oder Kreditkarte

Jede Methode hat ihre Vorund Nachteile; am besten wird wohl gefahren, wenn sich an den Grundsatz „von allem ein bisschen“ gehalten wird. Bei allen Methoden – außer beim Bargeld – gilt, sich separat die Kartennummern und Gültigkeit oder Seriennummern der Schecks sowie die Notfallhotlines zu notieren, falls ein Diebstahl erfolgt und den entsprechenden Geldquellen der Riegel vorgeschoben werden muss.

geldIm Urlaub besonders gut auf das Geld achten

Bargeld

Bargeld sollte immer zur Hand sein, um kleinere Sachen, wie eine Die große Urlaubscheckliste Taxifahrt oder einen Imbiss zu bezahlen. Allerdings sollte nicht der komplette Vorrat mitgetragen werden. Ein Teil lässt sich gut im Hoteltresor unterbringen; der Rest sollte gut am Körper verteilt sein, vielleicht in kleinen versteckten Taschen, damit im Falle eines Diebstahls oder Raubes nicht der komplette Betrag gestohlen wird.

Reiseschecks

Reiseschecks sind eine sehr sichere Methode für unterwegs, denn sie benötigen nicht nur die Unterschrift bei der Ausgabe im Heimatland, sondern auch wenn sie im Ausland eingetauscht werden sollen, und zwar vor den Augen des Bankangestelten. Stimmen die Unterschriften nicht überein, wird kein Geld herausgegeben. In einigen Geschäften kann sogar direkt mit den Schecks bezahlt werden, ansonsten sind die Öffnungszeiten der Banken vor Ort zu beachten. Sie sind auch mit die günstigste Methode, denn die Einschaffung bei der heimischen Bank ist zumeist kostenlos oder es werden 1 bis 2,5 Prozent des Kaufpreises bezahlt. In seltenen Fällen werden Einlösgebühren verlangt.

Giro-/Maestro- Karten

Giro- oder Maestro-Karten sind keine EC-Karten mehr. Mit ECKarten kann nur Geld von der Bank abgehoben werden, mit Giro-Karten besteht auch die Möglichkeit des Bezahlens. Zu erkennen sind diese Karten anhand des Maestro-Zeichens, welches sich auf der Karte befindet. Vor Abreise sollte jedoch überprüft werden, wie viele Banken es im Ziel-Ort gibt, die diese Karten auch akzeptieren und wo sie sich befinden. Sind genügend vorhanden, lässt sich so zum einen das Geld zum Währungswechsel sparen, ohne zusätzliche Kosten bezahlen zu müssen. In der EU kostet das Abheben rund 1 Prozent vom Abhebungsbetrag oder mindestens 3,50 Euro bis zu 5 Euro. Weltweit ist meist ebenfalls 1 Prozent des Abhebungsbetrages oder mindestens 1 Euro fällig.

Kreditkarte

Um ein Auto zu mieten oder größere Beträge zu bezahlen, geht im Ausland häufig nichts mehr ohne Kreditkarte. Allerdings werden nicht in jedem Land alle Kartenanbieter akzeptiert. Die entsprechende Kreditkarte ist recht praktisch, funktioniert ähnlich wie die Giro-Karte; der einzige Nachteil ist, dass die Kosten meist etwas höher ausfallen. In der EU lässt sich mit ihr kostenlos bezahlen, weltweit sind meist 1 bis 2 Prozent des zu bezahlenden Betrages fällig. Um mit ihr Bargeld abzuheben, ist der Einsatz in der EU entweder kostenlos oder beträgt 2 bis 3 Prozent des Abhebungsbetrages oder mindestens 5 Euro. Weltweit können es 3 bis 5 Prozent sein.

Koffer weg

Wenn das Gepäckband stoppt und das erwartete Gepäckstück nicht dabei war, dann ist es wohl woanders gelandet. Glücklicherweise passiert so etwas eher selten und 95 Prozent der verlorenen Gepäckstücke tauchen innerhalb der ersten Tage wieder auf. Um so einem Fall vorzubeugen, sollten im Handgepäck etwas frische Unterwäsche, Hygieneartikel und vor allem die Wertsachen, Kameras, Laptops und ähnliches mitgeführt werden. Wird festgestellt, dass der Koffer nicht da ist, ist Folgendes zu tun: Der erste Gang führt zum Gepäckschalter. Oftmals trägt er die Aufschrift „Lost and found“. Hier wird um die Vorlage des Flugtickets gebeten; darauf ist nämlich die Registrierungsnummer des Gepäckstückes vermerkt. Zudem wird wahrscheinlich eine Beschreibung des Gepäckstückes verlangt. Im Anschluss wird eine Referenznummer herausgegeben. Zusätzlich werden komplette Angaben wie Adresse und Telefonnummer verlangt. Sind die Koffer verschlossen, so wird für den Zoll nach dem Schlüssel oder die Kombination nach dem Nummernschloss verlangt. Gibt es im Flughafen keinen Ansprechpartner, so ist umgehend die Fluggesellschaft zu kontaktieren. Sobald sich der Fluggast nicht mehr im Flughafen befindet, muss er beweisen, dass er das Gepäckstück überhaupt aufgegeben hat. Leider ist der Umgang mit Gepäckverlust nicht einheitlich geregelt. Von den meisten Airlines werden zumindest „Overnight- Kits“ zur Verfügung gestellt. Andere bieten auch die Möglichkeit, sich notdürftig neu auszustatten, jedoch alles in Maßen. Taucht der Koffer wieder auf, wird er kostenlos bis zu der angegebenen Adresse auf dem Etikett gebracht, sofern nicht nur die heimatliche angegeben ist. Ist der Koffer auch nach fünf Tagen noch nicht auffindbar, muss der Passagier einen Fragebogen mit der genauen Beschreibung des Gepäckstückes ausfüllen. Mit Wertangaben des Inhaltes. Nach dem Montrealer Abkommen, wird der Verlust innerhalb von 30 Tagen pauschal mit 1200 Euro beglichen.

Einbruch während des Urlaubes

Um einem Einbruch vorzubeugen, sollte dafür gesorgt werden, dass das Haus oder die Wohnung belebt aussieht. Es ist sinnig, wenn sich die Post nicht im Briefkasten stapelt. Dazu können Zeitungen abbestellt oder Nachbarn gefragt werden. Fenster und Türen sollten fest verschlossen sein. Bei elektrischen Rollos lässt es sich einspeichern, wann diese hoch und runter gelassen werden sollen. Auch Zeitschaltuhren für das Licht lassen das Haus belebt aussehen. Zudem sollte auf dem Anrufbeantworter nichts von dem Urlaub erwähnt werden. Wertgegenstände sind während der Urlaubszeit auch gut in einem Banktresor untergebracht. Wer sich zusätzlich absichern möchte, kann auch von einer speziellen Versicherungspolice Gebrauch machen. Je nach Tarif wird im Einbruchsfall nicht nur der Hausrat abgesichert. Falls eingebrochen wird, organisiert und finanziert die Versicherung auch die Verschließung oder Überwachung der Wohnung oder des Hauses, so dass der Versicherungsnehmer den Urlaub nicht abbrechen muss.