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Verletzungsgefahr an Silvester

21. Dezember 2017

Das Jahresende bedeutet für viele nicht nur, Zeit mit Freunden oder der Familie zu verbringen, sondern auch das neue Jahr mit viel Feuerwerk zu begrüßen. Um Silvester nicht in der Notaufnahme begehen zu müssen, haben wir einige Tipps im richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern für Sie zusammengestellt.

Schwere Verletzungen möglich

Verletzungen, zu denen es im Umgang mit Feuerwerk am häufigsten kommt, sind Verbrennungen. Dies kann vor allem dann passieren, wenn Böller und Feuerwerkskörper zu lange in der Hand gehalten werden. Meist sind durch die Explosionen dann auch die Hände direkt betroffen. Gerade bei illegalen Böllern ist hier Vorsicht geboten: Werden diese z.B. in der Hosentasche aufbewahrt, können sie sich selbst entzünden. Bei sehr körpernahen Explosionen kann es außerdem zu Verletzungen der Nerven, der Gefäße und der Knochen kommen. Werden Fremdkörper und Splitter in die Richtung von Menschen geschleudert, kann es zu einem Eintritt in die Haut oder das Auge kommen. Nicht zuletzt kann die Lautstärke der Explosionen Knalltraumata und Hörschäden auslösen.

Worauf Sie achten sollten

Grundsätzlich sollte Feuerwerk nur im Fachhandel gekauft werden. Sind auf der Verpackung das CE-Zeichen und die Kennnummer der Prüfstelle der BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) erkennbar, handelt es sich um legale Feuerwerkskörper. Ohne vorherige Prüfung darf Feuerwerk nicht auf dem europäischen Markt verkauft werden. Auf keinen Fall sollten Sie selbst versuchen, eigenes Feuerwerk zu basteln oder gekauftes Feuerwerk zu manipulieren. Ist ein Feuerwerkskörper nicht explodiert, sollte dieser kein zweites Mal gezündet, sondern besser entsorgt werden. Bei Blindgängern müssen Sie dabei sehr vorsichtig sein: Sie können noch explodieren. Besonders wichtig ist vor allem der Sicherheitsabstand zu gezündeten Böllern und Feuerwerkskörpern. Das gilt insbesondere für Kinder, die ohne Aufsicht keinerlei Feuerwerk zünden sollten.

Was Sie tun können

Sollte es trotz aller Vorsicht zu leichten Verbrennungen gekommen sein, sollten diese sofort mit lauwarmem Wasser gekühlt werden. Bei größeren Verbrennungen wird besser direkt der Notruf verständigt. Bis zum Eintreffen des Notarztes muss der Verletzte vor Unterkühlung geschützt werden. Auch im Falle von größeren Splittern muss der Rettungsdienst verständigt werden. Bis zum Eintreffen, sollten die Splitter nicht herausgezogen werden, da es so zu starken Blutungen kommen kann. Gleiches gilt für Verletzungen des Auges. Es sollte lediglich eine keimfreie Wundauflage aus dem Verbandskasten aufgelegt und beide Augen vorsichtig verbunden werden, um die Augen ruhig zu stellen.