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Rauchmelder

13. April 2012

In neun Bundesländern ist die Installation von Rauchwarnmeldern, kurz RWM, Pflicht. Grundsätzlich gilt: Brandschutz ist Ländersache – jedes Bundesland hat eigene Vorschriften. In einigen Ländern sind RWM Pflicht in allen Wohngebäuden, andere, wie das Saarland, schreiben eine Installation hingegen nur bei Neubauten vor. Zuständig für die Installation ist in allen Bundesländern, bis auf Mecklenburg-Vorpommern, der Vermieter.

Auch für die Wartung der Anlagen ist in den meisten Ländern der Vermieter verantwortlich. In Schleswig- Holstein, Bremen und Hessen liegt die Wartungspflicht hingegen beim „unmittelbaren Besitzer“, also dem Mieter, es sei denn, der Eigentümer erklärt sich bereit, die Wartung zu übernehmen. Diese Praxis gilt als rechtlich umstritten, da trotz der Wartungspflicht des Mieters die Verkehrssicherungspflicht beim Vermieter liegt. Dieser muss prüfen, ob der Mieter seiner Wartungspflicht nachgekommen ist und diese Überprüfung auch belegen können. Ansonsten drohen im Schadensfall Schadenersatzforderungen sowie der Verlust des Versicherungsschutzes.

Foto Feuermelder: Stephan Poost / pixelio.de