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Neue Führerscheinregelung 2013

14. Januar 2013

Ab dem 19. Januar 2013 gilt die 3. EU-Führerschein-Richtlinie. Im Gegensatz zu alten Führerscheindokumenten, haben neu ausgestellte eine Lebensdauer von nur noch 15 Jahren, wobei der Umtausch ein reiner Verwaltungsakt ist.

Mit der Regelung soll sichergestellt werden, dass Dokument und Lichtbild immer auf halbwegs aktuellem Stand sind. Alte Führerscheine bleiben bis 2033 grundsätzlich von der Tauschpflicht befreit. Wenn Besitzer jedoch ein neues Führerscheindokument beantragen und dieses nach dem 19. Januar erhalten, fallen sie auch unter die 15-Jahres-Frist.

Umfassende Änderungen gibt es auch für Motorradfahrer. Die Führerscheinklasse A1 gilt weiterhin für Leichtkrafträder bis zu 125 Kubik und 15 PS, die ab 16 Jahren gefahren werden dürfen. Die Beschränkung des Spitzentempos auf 80 Stundenkilometer für 16- und 17-Jährige fällt jedoch weg. Die Klasse A (beschränkt) bis 34 PS entfällt und wird durch A2 bis 48 PS ersetzt. Ein prüfungsfreier Aufstieg nach zwei Jahren, wie bisher, wird nun jedoch durch eine praktische Prüfung abgelöst.

Künftig werden Trikes Motorrädern gleichgestellt und dürfen nicht mehr mit Führerscheinklasse B bewegt werden. Zudem sind für sie keine Anhänger mehr zulässig. Beides gilt voraussichtlich jedoch nur für Führerscheinneulinge.

Ab dem 19. Januar reicht Führerscheinklasse B aus, um Anhänger, die mehr als 750 Kilogramm wiegen, zu bewegen, sofern das Gesamtgewicht der Auto-Anhänger-Kombination 3,5 Tonnen nicht übersteigt. Bei einem Gesamtgewicht über 3,5 und unter 4,25 Tonnen wird die neue Klasse B96 für Gespanne benötigt, darüber hinaus, jedoch nur bis zu einem Anhängergewicht bis 3,5 Tonnen BE.

Zu guter Letzt wurden nur die Klassen M und S für Kleinkrafträder und Leichtfahrzeuge bis zu 45 Stundenkilometern zu AM zusammengefasst.