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Gratiszugaben können teuer werden

14. Juli 2016

Angebote von Gratiszugaben in Produkten wirken auf Kunden häufig verlockend. Dennoch bleibt eine gewisse Skepsis, ob man tatsächlich etwas geschenkt bekommt oder nur versteckt den Originalpreis zahlt. Während letzteres teilweise der Fall ist, kann man mit Gratiszugaben dennoch gut sparen.

Vergleich im Laden schwer

Die Verbraucherzentrale NRW hat in sechs Supermärkten die Gratiszugaben kontrolliert. Die Ergebnisse sind durchwachsen. Teilweise ist es dem Kunden nicht einmal möglich, im Supermarkt genau festzustellen, ob die Gratiszugabe nun tatächlich gratis ist oder nicht, denn die Vergleichspackungen verschwinden oft aus den Regalen. Verständlich, da vermutlich sowieso kein Käufer mehr zu der Version ohne Gratiszugabe greifen würde. In jedem zweiten Laden wurde diese dennoch in den Regalen gelassen. Häufig stimmten in diese Fall die Preise der Packungen überein. Dann steht eindeutig fest, dass die Zugabe tatsächlich gratis ist.

Irreführende Werbung oder tatsächliche Gratiszugabe?

Es geht jedoch auch anders. So wurde bei einem Energy Drink mit vermeintlichen 51 Prozent mehr Inhalt festgestellt, dass die 0,5 l Dose noch einmal zehn Cent teurer war als die 0,33 l Dose. Das mag für den Kunden ärgerlich sein, vor allem wenn man den Fehler erst nach dem Kauf bemerkt, ein Recht auf Preisminderung besteht in diesem Fall jedoch nicht. Allerdings kann die Werbung als irreführend abgemahnt werden. Der umgekehrte Fall ist jedoch auch möglich. So fanden die Verbraucherschützer eine Kekspackung, die nicht nur 50 g gratis enthielt, sondern auch um 28 Cent auf 1,11 Euro reduziert wurde. Weniger ärgerlich, aber dennoch fehlerhaft, sind sich teilweise nicht ändernde Grundpreise. Der Grundpreis muss angegeben werden, damit Kunden Preise anhand des Kilo- und Literpreises direkt und ohne Umrechnung vergleichen können. Ist eine Gratiszugabe in eienm Produkt enthalten, muss der Grundpreis natürlich sinken, teilweise waren sie jedoch identisch, obwohl die Packungspreise dies ebenfalls waren.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW