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Elektroschrott zurück zum Händler

28. März 2012

Ab 2014 gelten in der Europäischen Union strengere Regeln für die Entsorgung von Elektroschrott. Die überarbeitete Elektroschrott-Richtlinie verpflichtet Händler künftig dazu, Geräte wie Handys, Computerzbehör und dergleichen bis zu einer Größe von 25 cm zurückzunehmen. Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 m2 sollen diese Kleingeräte sogar auch dann zurücknehmen müssen, wenn kein neues Produkt gekauft wird. Diese neue Verpflichtung soll die Wiedergewinnung von Rohstoffen erleichtern und gleichzeitig illegale Exporte von Elektroschrott ins Ausland, z.B. nach Afrika erschweren. Bislang konnten ca. 40% aller defekten Geräte illegal exportiert werden, da nach aktueller Rechtsprechung der Zoll dem Exporteur nachweisen muss, dass die Geräte nicht mehr funktionstüchtig sind. Die neue Richtlinie dreht den Spieß um: Nun muss der Exporteur den Nachweis erbringen, dass es sich bei seiner Ware nicht um Schrott, sondern um gebrauchsfähige Geräte handelt.

Foto © Frank Radel / PIXELIO