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Belegte Brötchen häufig mit Keimen belastet

18. Juli 2016

Belegte Brötchen sind als Mahlzeit zwischendurch sehr beliebt. In zahlreichen Variationen sind sie in Bäckereien, an Tankstellen oder in Kantinen erhältlich. Doch vor allem wenn sie mit Salat, Tomaten und Gurken müssen sie unbedingt gekühlt werden, ansonsten droht eine erhöhte Keimbelastung.

Erhöhte Keimbelastung bei belegten Brötchen

Das Lebensmittel- und Veterinärinstitut (LVI) Braunschweig/Hannover des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) hat 103 belegte Brötchen auf ihre Belastung mit Keimen untersucht. Ganze 18 Prozent der Proben wiesen erhöhte Keimgehalte an Schimmelpilzen sowie Bacillus cereus und Hefen auf. Krankmachende Keime wie Salmonellen und Listeria monocytogenes wurden allerdings nicht gefunden. Die gefundenen Keime sind ein Hinweis auf mangelnde Betriebshygiene und eine falsche Lagerung.

Verbraucher sollten auf richtige Lagerung achten

Aus diesem Grund wurde auch die Lagertemperatur im Betrieb kontrolliert. Belegte Brötchen sind leicht verderbliche Ware und somit bei maximal 7 °C kühlpflichtig. Drei Proben wurden allerdings gänzlich ohne Kühlung gelagert, bei 19 Proben waren die Temperaturen unzureichend. In drei der ungekühlten bzw. unzureichend gekühlten Proben wurden dann auch auffällige Keimgehalte gefunden. Dies hebe laut der Prüfer die Notwendigkeit der Kühllagerung eindeutig hervor. Als Verbraucher sollte man beim Kauf daher vor allem darauf achten, dass die belegten Brötchen gekühlt gelagert werden. Doch auch auf die allgemeine Sauberkeit sollte geachtet werden. In der eigenen Küche sollten bei der Herstellung von belegten Brötchen die Tomaten, Gurken und Salate immer gut gewaschen werden, anschließend die Brötchen gekühlt lagern. Brötchen mit leicht verderblichen Belägen wie Mett oder Räucherfisch sollten wenn möglich sofort verzerht werden.

Quelle: Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)