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Änderungen der EU-Kosmetikverordnung

05. Februar 2018

Eine aktuelle Änderungen der EU-Kosmetikverordnung schreibt vor, dass Kosmetika kein Zinkoxid mehr enthalten dürfen. Dies betrifft vorrangig Sprays, denn die darin enthaltenen Partikel können eingeatmet werden und stehen in Verdacht, Lungenentzündungen auszulösen.

Übergangsfristen

Ab dem 24. Februar dürfen solche Artikel nun nicht mehr in den Handel kommen. Bereits ausgelieferte Kosmetika können aber noch bis zum 24. Mai verkauft werden. Schon seit dem 27. Januar gilt ein ähnliches Verbot für Kosmetika, die den Konservierungsstoff Methylisothiazolinon enthalten, da dieser zunehmend zu allergischen Reaktionen führte. Auch hier wird es eine Übergangsfrist bis zum 27. April gegeben, dann müssen auch diese Kosmetika vollends aus dem Handel verschwunden sein. Erlaubt bleibt Methylisothiazolinon in Produkten, die abgewaschen werden, etwa in Shampoo, Duschgel oder Seife.

Zinkoxid

Zinkoxid findet vor allem Verwendung in der Hautpflege, bei Ausschlägen und wird beispielsweise auch als mineralischer Lichtschutz in Sonnenschutzmitteln eingesetzt. Um die Existenz der beliebten Zinksalbe braucht sich aber niemand Sorgen zu machen – sie wird es weiterhin geben.